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Alexander Stannigel www.alexander-stannigel.eu Vogtländischer Staat (3⁄3) | Zur Geschichte des Vogtlandes
Zur Geschichte des Vogtlandes (13⁄15)
Insbesondere des Sächsischen Vogtlandes und speziell der Herrschaft Plauen

Vogtländischer Staat
16. Jahrhundert

Letzte Änderung: Februar 2024
von Hans-Joachim Stannigel, 2012

Das Fürstentum des gefürsteten Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen umfasste folgende Territorien:

In der Anlage 5 ist ein Überblick über alle Territorien gegeben.

Heinrich IV. hatte 1547 eine andere Herrschaft Plauen übernommen als die, die 1466 sein Großvater verloren hatte. Die in der Entwicklung der Zeit notwendig gewordene ständestaatliche Verwaltungsordnung hatte sich parallel zu den wirtschaftlichen Veränderungen nach wettinischem Muster durchgesetzt. Die Anzahl der im Amt Plauen ansässigen Adelsfamilien hatte sich gegenüber 1428 nahezu halbiert, wovon wiederum nur die Hälfte alteingesessen war. Die anderen waren Neuzugänge aus Westsachsen, dem Osterland und Oberfranken. Die Stadt Plauen brannte in Folge Fahrlässigkeit am 15. Mai 1548 mit Schloss vollständig nieder. Etwa 1552 war die Reformation in Plauen voll abgeschlossen.

In den Ämtern des Vogtlandes wirkten Hauptleute (Amtsmänner) mit weitgehender Machtbefugnis, manchmal aber auch willkürlich. Soweit es seine Zeit neben den vielfältigen Aufgaben als Oberstkanzler Böhmens erlaubte, bereist er vor allem im Juni bis Oktober 1551 seine Herrschaftsgebiete und führte Reformen durch. So u.a. eine Kirchenordnung (im Prinzip geregeltes Nebeneinander der Konfessionen), eine Polizeiordnung (mit einer Fülle von Festlegungen), eine Gerichtsordnung, eine Reichspfennig-Ordnung (entsprechend der Reichsvorgaben), eine Tranksteuerordnung, eine Waldschutzordnung.

Er setzte in Plauen eine Stadthalterei als obrigkeitsorientierte Behörde für das Gesamtterritorium ein. Er bestätigte den vogtländischen Städten ihre Statuten, Privilegien und verbrieften Rechte sowie einzelne Gewerbeordnungen. Am 28. Juli 1551 begann in Schleiz der allgemeine Landtag als erste der gesamtvogtländischen Ständeversammlungen. Er beschloss Maßnahmen, die real auf die Erfordernisse der Gegenwart gerichtet waren. Es wurde auch ein Kriegsrat für Kriegsaufgebote als Ständeausschuss gebildet.

Heinrich IV. war ein tatkräftiger und willenstarker Feudal- sowie Landesherr und hielt dem böhmischen König die Treue. Im Streben nach Würde, Macht und Besitz unterschied er sich kaum von seinen fürstlichen Zeitgenossen. Ferdinand handelte nach dem Ableben des Burggrafen kleinlich und hatte dessen Treue praktisch komplett vergessen. Als Kind seiner Zeit war Heinrich IV. aber auch ein politischer Kopf, der Eigenschaften entwickelte, die ihn zum Diplomaten machten. Für sein administrativ geeintes Fürstentum hatte er die Primogenitur als vorrangig notwendig erkannt. Heinrich IV. war sich aber auch der politischen Nachteile der Mittellage seines «Ländchens» bewusst. Daher nahm er aktiv am Markgräflerkrieg teil. Leider war damit das zu frühe Ende des «letzten Ritters» des Vogtlandes sowie des gesamtvogtländischen Staates verbunden.