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Alexander Stannigel www.alexander-stannigel.eu Geteiltes, verlorenes Erbe | Zur Geschichte des Vogtlandes
Zur Geschichte des Vogtlandes (14⁄15)
Insbesondere des Sächsischen Vogtlandes und speziell der Herrschaft Plauen

Geteiltes, verlorenes Erbe
16. Jahrhundert

Letzte Änderung: Februar 2024
von Hans-Joachim Stannigel, 2012

Das gesamtvogtländische Territorium und die böhmischen Besitzungen erbten 1554 die zwei Söhne Heinrichs IV. . Es waren dies:

Die Söhne waren jung, unerfahren und hatten nicht das Geschick sowie logischerweise nicht das Ansehen ihres Vaters. Sie handelten manchmal leichtsinnig, zeigten eigene Zwietracht und waren prunksüchtig. So nahmen z.B. an einer Hochzeit ungefähr 1500 überwiegend zum Adel gehörige Gäste teil, wobei auch rund 1000 Pferde versorgt werden mussten. Sie mussten aber auch anerkannte Schuldforderungen an ihren Vater sowie schwebende Prozesse zu ihrem Besitzstand (insbesondere mit den Reußen und Geraer Erben) übernehmen. Heinrich V. hatte 1555 Markgräfin Dorothea Katharina von Brandenburg-Ansbach und Heinrich VI. hatte 1564 Herzogin Katharina von Lüneburg-Gifhorn sowie nach deren Tode 1566 Herzogin Anna von Pommern-Stettin geheiratet.

Es erfolgten leider keine gezielten Maßnahmen zu Tilgung von Schulden sowie zur Sicherung der Herrschaft – auch mit territorialen Abstrichen – gegen die Aktivitäten der Reußen. Bereits im August 1556 mussten die Besetzungen im nordöstlichen fränkischen Raum aufgegeben werden und 1557 das Hofer Land dem markgräflichen Lehens Nachfolger ohne Entschädigung überlassen werden. Die vor allem im Markgräfler-Krieg entstandenen Schulden samt Verzinsung mussten aufgebracht werden aber alle väterlichen Forderungen an Ferdinand I. wurden gar nicht und die an die damaligen Verbündeten nur im geringen Umfang verrechnet. 1557 wurde durch Ferdinand I. das Lehen Asch-Neuberg wieder eingezogen.

Bei einer gewissen Erbteilung 1563 gingen die Ämter Plauen, Vogtsberg und Schöneck sowie der Hauptteil der böhmischen Güter an Heinrich V. Heinrich VI. erhielt die reußischen Gebiete und das Amt Pausa zugeordnet. Bereits ab 1560 begannen die Burggrafen aus Geldmangel Teile des sächsischen Vogtlandes an Kurfürst August von Sachsen zu verpfänden. Da sie den Pfand nicht einlösen konnten verloren sie 1563 zuerst die Ämter Plauen und Vogtsberg, dann Schöneck und 1569 das Amt Pausa. Sie verloren bereits nach 1562 bis 1572 alle böhmischen Besitzungen aufgrund der väterlichen Verbindlichkeiten an Böhmen. Ferdinand I. wollte aber leider auch hier seine Schulden an Heinrich IV. nicht dessen Söhnen abgelten.

Die reußischen Territorien Greiz, Posterstein und Gera (im engeren Sinne) mussten im Ergebnis fortgeführter Prozesse letztlich gemäß Entscheidung des Kaisers Ferdinand I. 1562/63, Lobenstein 1567/69, Schleiz, Burgk, Saalburg und Reichenfels bis 1572 an die rehabilitierten Reußen zurückgegeben werden. Alles erfolgte ohne gewisse rechtlich mögliche Entschädigungen. Letzte Prozesse der Witwe Heinrich VI. endeten 1575. Da keine männlichen Nachkommen (auch von Heinrich V.) überlebten, starb 1572 das burggräfliche Haus und damit die Plauener Linie Heinrichs des Böhmen aus.