Burggrafen von Plauen
15. und 16. Jahrhundert
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Heinrich IX.
urkundlich 1410/12 bis 1446, gestorben 2. Januar 1447
Er übernahm Königswarth, wo er seinen Sitz nahm, sowie Borschengrün und erwarb Petschau sowie zeitweise Hassenstein. Die Herrschaft Plauen übergab er 1413 bis 1428 dem Burggrafen Johann von Nürnberg als Pfandbesitz. Er heiratete Margarethe von der Dahme.
In Böhmen hatte er bedeutende Ämter. So als Landpfleger in Eger, als Hauptmann des Pilsener Kreises sowie 1422 als einer der stellvertretenden Oberbefehlshaber der königlichen Truppen und seit Mai 1425 als Reichshofrichter. Er stellte auch mehrmals von ihm selbst besoldete Reiter dem König zur Verfügung. Nach 1440 war er mehrmals Bevollmächtigter der böhmischen Stände.
Für seine Verdienste im Kampf gegen die Hussiten erhielt er per 21. Juli 1426 vom deutschen König Siegismund (1433-37 Kaiser) die Burggrafschaft Meißen (ein reichsunmittelbares Amt) mit deren Streubesitz (u.a. Grafschaft Hartenstein und Herrschaft Frauenstein) verliehen. Diese Zuordnung wurde vom Wettiner Markgrafen bzw. Kurfürsten nicht akzeptiert, so dass ein jahrelanger Rechtsstreit mit Übergriffen und bewaffneten Auseinandersetzungen (insbesondere um Frauenstein) folgte. Plauen wurde 1438 kurzzeitig vom sächsischen Kurfürsten besetzt. Nach dem Schiedsspruch von Preßburg am 4. Mai 1439 verzichtete der Burggraf (Heinrich I.) zugunsten Sachsens auf die kaiserlichen Lehen. Die Würde eines Burggrafen und weitere Titel blieben ihm und den Erben erhalten. Die Ereignisse und Maßnahmen in seiner Zeit erforderten hohe finanzielle Mittel.
In seiner Zeit eroberten die Hussiten (unter Prokop) am 25. Januar 1430 das gewissen Widerstand leistende Plauen, zerstörten das Schloss und legten die Stadt in Schutt und Asche (rund 700 bis 1 000 Tote). Nach dem Wiederaufbau der Stadt zog der Burggraf 1439 wieder in Plauen ein.
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Burggraf Heinrich II.
geboren 20. April 1418/28, urkundlich 1446 bis 1466, Burggraf seit 1446, gestorben am 3. Juni 1484
Er übernahm Borschengrün und Petschau und erwarb Neu-Hartenstein sowie Engelhaus. Er erbte aber auch eine Schuldenlast seines Vaters. Königswarth war zeitweise Mitgift seiner Schwester. In der Fehde mit der Reichsstadt Eger wurde 1452 Borschengrün zerstört. Er war mit Anna von Sternberg oder Cordula von Elsterberg verheiratet.
In der Herrschaft Plauen führten vor allem seine landwirtschaftlichen und grundherrlichen Gewaltmaßnahmen zur inneren Krise, Verarmung des niederen Adels und zur Bildung einer Opposition unter der Ritterschaft, gegen die er gewalttätig vorging.
Außenpolitisch versuchte er mithilfe des böhmischen Königs 1357 an Sachsen verlorene Gebiete zurück zu gewinnen, was nicht gelang, zumal Böhmen und Sachsen sich im Vertrag von Eger 1459 politisch und territorial gesehen geeinigt hatten. Dieser Vertrag bildete somit die Grundlage der Grenzziehung zwischen Böhmen und dem sächsischen Vogtland. Aus dem bisherigen Anhänger des böhmischen Königs wurde er nun ein Gegner und Mitglied des katholischen Herrenbundes.
Es entfaltete sich etwa seit 1460 ein ständischer Konflikt mit der von den Wettinern beeinflussten Plauener Ritterschaft, der zur Verklagung des Burggrafen beim Prager Landgericht (des Königsreichs Böhmen) führte. Gegenklagen sowie versuchte Hilfestellung des Papstes bzw. des Kurfürsten von Brandenburg brachten nichts ein. Am 9. März 1466 wurde der Burggraf durch den böhmischen König Georg Podiebrad der Herrschaft Plauen enthoben und in eine Art Acht erklärt sowie zu Entschädigungszahlungen an Adlige seiner Herrschaft verurteilt. Er zog sich nunmehr auf seine böhmischen Besitzungen zurück, wo weitere, auch kriegerische, Auseinandersetzungen stattfanden und er 1471/73 bis 1476 in sächsischer Gefangenschaft war.
Durch die Wettiner unter Herzog Albrecht von Sachsen, dem Schwiegersohn des böhmischen Königs, erfolgte die Besetzung und Übernahme von Schloss, Stadt und Herrschaft Plauen, wo ein eigenes wettinisches Amt eingerichtet wurde. Plauen wurde praktisch Amtshauptmannschaft, wie es bereits Voigtsberg und Pausa waren.
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Burggraf Heinrich III.
geboren 2. November 1456, gestorben 1519
Er übernahm Königswarth, Petschau, Neu-Hartenstein sowie Engelhaus und erwarb Theusing mit Schloss Engelsburg in Böhmen. Er heiratete 1478 Gräfin Mechthild von Schwarzburg und nach deren Tod 1503 Fürstin Barbara von Anhalt. Er ließ einen 1500 unehelich gezeugten Sohn als deren Kind erklären sowie standesgemäß erziehen und erst 1515 ausschließen. Diese Sachlage führte später zu Prozessen dieses «unechten Heinrich» fast bis zu seinem Tode 1550 mit Burggraf Heinrich IV. Charakterlich war Heinrich III. verschlossen und ehrgeizig.
Er war nur noch Herr auf seinen böhmischen Besitzungen und hatte 1482 im Vergleich von Most (Brüx) endgültig auf Plauen entsagt, durfte aber den Titel Herr von Plauen und Burggraf von Meißen fortführen. 1485, bei der Landesteilung des Hauses Wettin, fallen das Amt Plauen sowie die Ämter Pausa und Voigtsberg an die Ernestinische Linie des Kurfürsten von Sachsen.
1490 erreichte er von Kaiser Friedrich III. (1452-93) sowie dem nachfolgenden König Maximilian (1508-19 Kaiser) eine Bestätigung seiner Rangstellung und seiner Titel. Er war 1499 bis 1504 böhmischer Landvogt der Niederlausitz. Besitzungen in der Niederlausitz und in der Oberpfalz waren nur kurzzeitig.
1506 entstand das erste Plauener Erbbuch mit Größen und Bewertung des Adelsbesitzes.