«Das Landgericht Köln hat es FragDenStaat per einstweiliger Verfügung untersagt, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu veröffentlichen. Die 14. Zivilkammer folgte damit ohne mündliche Verhandlung einem Antrag der Behörde, die dem Bundeslandwirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Die Macher des Portals hatten das sechsseitige Papier auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erhalten und Ende vergangenen Jahres veröffentlicht. Das BfR sah dadurch sein Urheberrecht verletzt und ließ den Plattformbetreiber abmahnen.»