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Chronikbeitrag
Alexander Stannigel — neugierig.Sonnabend, 26. Mai 2018
Mein Trolldetektor liefert bei den ganzen «Aufgrund der DSGVO dürfen keine Blitzerfotos mehr verarbeitet werden»-Beiträgen kein eindeutiges Ergebnis.
DSGVO, Artikel 2, Absatz 2, Satz d):
«Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.»
Wird das jetzt ein gleichartiges Phänomen, wie die Rundfunkbeitragsabwehr-Beiträge?
«VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES»
«vom 27. April 2016»
«zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)»