Nach dem neu- und umformulierten Stasi-Unterlagen-Gesetz können Akten, die vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR angelegt wurden, nun wieder an Journalisten und Wissenschaftler "zum Zwecke der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit" herausgegeben werden.
Der "Kanzler der Einheit", Ehren-Doktor Helmut II. Kohl, hatte im März noch gegen das alter Stasi-Unterlagen-Gesetzt erfolgreich geklagt, dass unter SEINER Regierungszeit mit SEINER Zustimmung verabschiedet wurde. Er wollte damit die Herausgabe von seine Person betreffenden Akten verhindern und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Gleich nach der Entscheidung des Bundesrates kündigte der verkohlte Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner an, erneut klagen zu wollen.
Während nach alten Gesetz der Betroffene der Herausgabe seiner Unterlagen zustimmen musste, ist in der überarbeiteten Version nur noch eine Information der Person der Zeitgeschichte und/oder politischen Funktionsträgers notwendig. Er kann aber selbst vorher Einblick nehmen und gerichtlich eine einstweilige Verfügung erwirken.
Meine Meinung: Ich frage mich wirklich was Doktor "Saumagen" Kohl eigentlich will. Erst klagt er gegen das alte Gesetz – sein eigenes – und nun wahrscheinlich gegen das neue. Ein Possenspiel, dass ein Mensch seines Formats (nicht Volumens) eigentlich nicht nötig haben sollte... oder hat er soviel zu verbergen...?