Die am 8. September geplante Sendung in ARD und ZDF findet damit nut mit den beiden Kanzlerkandidaten von SPD – Gerd Schröder und Unio – Eddie Stoiber statt. Das Gericht teilte die Auffassung der Sender, dass es sich um eine redaktionelle Wahlsendung handle, die unter den Schutz der Rundfunkfreiheit fällt. Das Duell sei den beiden realistischen Kanzlerkandidaten vorbehalten. Eine Benachteiligung der FDP ist damit nicht verbunden. Allerdings ist es der FDP uns Westerwelle vorbehalten Einspruch zu erheben und sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden.
Meine Meinung: Die Fun-Party FDP geht jetzt aber doch zu weit! Wenn neben dem cholerischem Alpen-Zombie noch Lustich-Guido mitmacht, kommt man ja aus dem Lachen gar nicht herraus, was die Meinungsbildung des potentiellen Wählers beeinflusst.