Wenn ein Hersteller der Wahlcomputer Zahlen über die Wahlbeteiligung nennt, also Fernzugriff hat – direkten Zugang haben sie laut eigener Aussage nicht – was erlaubt diese ‹Fernwartung› wohl sonst noch mit den Wahlcomputern anzustellen? Einem Wahlbetrüger kann man so den Wahlbetrug nicht wirklich handfest nachweisen…